Clearingstelle Mittelstand
Die Clearingstelle Mittelstand wurde am 2. Mai 2013 durch den Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW und den Präsidenten der IHK NRW gemeinsam mit den beteiligten Dachorganisationen in Düsseldorf eröffnet.
Die Clearingstelle Mittelstand ist eine unabhängige Einrichtung. Ihre Arbeit unterliegt dem Grundsatz der Neutralität. Ihr Auftrag ist im Mittelstandsförderungsgesetz (MFG NRW) formuliert.
Im Blick: Mittelstandsverträgliche Gesetze und Verordnungen
Der Auftrag an die Clearingstelle Mittelstand ist gesetzlich formuliert: Sie überprüft geplante und bestehende mittelstandsrelevante Gesetze und Verordnungen sowie sonstige Vorhaben und Maßnahmen der Landesregierung NRW auf ihre Verträglichkeit für mittelständische Unternehmen. Ziel dieser Prüfung ist, Belastungen für diese Unternehmen zu identifizieren und mittelstandsfreundlichere Regelungen zu finden.
Dafür betrachtet die Clearingstelle, welche Auswirkungen ein Vorhaben in Bezug auf die Wettbewerbssituation, Kosten, Verwaltungsaufwand und Arbeitsplätze in mittelständischen Unternehmen hat. Ihre Stellungnahmen verbindet sie mit einem Votum, das gegebenenfalls auch Änderungsvorschläge beinhaltet.
Bei der Prüfung greift sie auf den Sachverstand der zuständigen Kammern und Verbände in NRW zurück (die „Beteiligten“). Dabei nimmt die Clearingstelle die Interessen der beteiligten Organisationen neutral wahr. Ihre Stellungnahmen dienen der Beratung der Landesregierung NRW und des Landtags im Gesetzgebungsverfahren.