Bürokratieabbau

 

Bürokratieabbau ist eine entscheidende Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung von Beschäftigung und Wachstum. Gerade mittelständischen Unternehmen entstehen durch die Befolgung gesetzlicher Vorschriften erhebliche Folgekosten, der sogenannte Erfüllungsaufwand. Teil dieses Erfüllungsaufwandes bilden die Bürokratiekosten, die durch gesetzliche Informationspflichten ausgelöst werden. 

Bürokratiekostenmessung

Angelehnt an das Konzept der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau wurde im Januar 2015 ein Modellprojekt initiiert, mit dem Ziel, die finanziellen Folgen mittelstandsrelevanter Gesetze für die nordrhein-westfälische Wirtschaft systematisch zu ermitteln.

Für eine erste Pilotmessung wurde 2015 die Verordnung des Bundes zur EU-Lebensmittelverordnung (LMIV) ausgewählt. Mittels eines geeigneten Vorgehenskonzeptes und einer praktikablen Methodik sollten Daten ermittelt werden, die auf Bundesebene anschlussfähig sind. Die Clearingstelle Mittelstand hat das Verfahren koordiniert. Die Bemessung erfolgte durch die Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) in Bielefeld.

Weitergehende Informationen dazu:

Bericht zur Pilotmessung NRW (PDF)
Stellungnahme Pilotmessung (PDF)

Im Jahre 2016 erfolgte eine weitere Pilotmessung anhand der Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), die erstmals in ein laufendes Clearingverfahren integriert und von der FHM Bielefeld im Auftrag des Wirtschaftsministeriums durchgeführt wurde. Im Fokus stand die mit der Novelle einhergehende Reduzierung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft sowie der Verwaltungslasten im Land NRW.

Weitergehende Informationen dazu:

Bericht zur Pilotmessung TVgG (PDF)

Die Clearingstelle Mittelstand und die an den Clearingverfahren beteiligten Institutionen haben im Anschluss an die beiden Pilotmessungen ein Fazit gezogen:
Fazit Pilotprojekte (PDF)